Klage gegen den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Im Sommer 2021 wandte sich ein Beschwerdeführer an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Gegenstand der Beschwerde war das Pur-Abo-Modell des Medienhauses Der Spiegel. Nun zieht der Beschwerdeführer vor Gericht. Der Vorwurf gegen den HmbBfDI wiegt schwer.

Zum Hintergrund: Unter einem Pur-Abo-Modell ist ein erweitertes Cookie-Banner zu verstehen, welches den Nutzenden die Wahlmöglichkeit zwischen dem Besuch der Webseite mit Tracking oder dem kostenpflichtigen Besuch der Webseite ohne Tracking eröffnet. Ein solches verwendete auch Der Spiegel auf seiner Webseite. Hiergegen wandte sich der Beschwerdeführer.

Der HmbBfDI erteilte Pur-Abo-Modellen grundsätzlich grünes Licht. Wie wir berichteten, geht auch die DSK in ihrem im März 2023 veröffentlichten Beschluss von der Zulässigkeit des Pur-Abo-Modells aus.

Datenschützende übten heftige Kritik. Pur-Abo-Modelle stünden der Freiwilligkeit der Einwilligung entgegen.

Wie berichtet, veröffentlichte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) im April 2024 eine Stellungnahme zu Pur-Abo-Modellen von großen Onlineplattformen und erklärte die Einwilligung für unwirksam. Die Stellungnahme des EDSA wurde von Datenschützenden begrüßt.

In dem Verfahren gegen den Spiegel zieht der Beschwerdeführer nun vor Gericht. Der Vorwurf: der HmbBfDI habe zu eng mit dem Spiegel kooperiert, diesen beraten und nicht unvoreingenommen über die Beschwerde entschieden. In der Pressemitteilung von noyb heißt es: „Laut DSGVO sollen Datenschutzbehörden Unternehmen zwar ‚sensibilisieren‘, aber keinesfalls beraten“. Ihre Aufgabe sei es vielmehr, Beschwerden zu untersuchen und „auf Grundlage ihrer Ermittlungen eine unparteiische Entscheidung zu treffen“.

Der HmbBfDI äußerte sich zu den Vorwürfen bislang nicht.