Leistungen
Externer Datenschutzbeauftragter
Nach Art. 37 DSGVO sind die meisten Unternehmen, Vereine und Arztpraxen verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Wir übernehmen diese Aufgabe. In diesem Zuge beraten wir die Geschäftsführung, kontrollieren die Umsetzung aller datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen und stehen als Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter, für Kunden und Behörden zur Verfügung.
Datenschutzberatung
Auch wenn Sie über einen internen Datenschutzbeauftragten verfügen oder gesetzlich keinen benötigen, fallen diverse Datenschutzfragen an. Wie muss ich meine Dokumentation erstellen, wer schult meine Mitarbeiter, woher bekomme ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag, darf ich datenschutzrechtlich mit diesem Dienstleister zusammenarbeiten? Wir beraten Sie fachkundig.
Team

Arne Platzbecker
TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Rechtsanwalt

Reinher Karl
TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Rechtsanwalt

Sebastian Sudrow
Fachanwalt für IT-Recht
