Ihr Dienstleister für den Datenschutz
Machen Sie Ihr Unternehmen fit für den Datenschutz.
Wir erklären Ihnen, wie es geht, begleiten Sie bei der Umsetzung und im Tagesgeschäft.
Seit dem 25.05.2018 ist das bisherige Datenschutzrecht Geschichte. An die Stelle der alten Regelungen trat die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ein ergänzendes, komplett überholtes Bundesdatenschutzgesetz. Die neuen Vorschriften sind unübersichtlich und kompliziert. Die gesetzlichen Anforderungen vielfältig.
Leistungen
1.
Externer Datenschutzbeauftragter
Nach Art. 37 DSGVO sind die meisten Unternehmen, Vereine und Arztpraxen verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Wir übernehmen diese Aufgabe. In diesem Zuge beraten wir die Geschäftsführung, kontrollieren die Umsetzung aller datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen und stehen als Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter, für Kunden und Behörden zur Verfügung
2.
Datenschutzberatung
Auch wenn Sie über einen internen Datenschutzbeauftragten verfügen oder gesetzlich keinen benötigen, fallen diverse Datenschutzfragen an. Wie muss ich meine Dokumentation erstellen, wer schult meine Mitarbeiter, woher bekomme ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag, darf ich datenschutzrechtlich mit diesem Dienstleister zusammenarbeiten? Wir beraten Sie fachkundig.