„Consent or Pay“ – Europäischer Datenschutzausschuss veröffentlicht Stellungnahme zu Pur-Abo-Modellen

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 17.04.2024 eine Stellungnahme zu „Consent or Pay“ auf großen Onlineplattformen wie Instagram und Facebook veröffentlicht.

Unter „Consent or Pay“ sind Modelle zu verstehen, bei denen die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle den betroffenen Personen die Wahl lässt zwischen mindestens zwei Optionen, um Zugang zu einem Online-Dienst zu erhalten. Die betroffene Person kann entweder in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck einwilligen. Alternativ kann sie entscheiden, eine Gebühr zu zahlen, um Zugang zu dem Online-Dienst zu erhalten, ohne dass ihre personenbezogenen Daten für diesen Zweck vearbeitet werden. Die Stellungnahme des EDSA bezieht sich dabei auf Modelle, bei denen die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der verhaltensbezogenen Werbung erteilt wird.

Der EDSA kommt zu dem Ergebnis, dass die von großen Onlineplattformen eingeholte Einwilligung unwirksam sei, wenn Nutzende nur die Wahl zwischen einem kostenpflichtigen Modell und einem kostenlosen Modell hätten, an welches jedoch die Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbetracking gekoppelt ist. Der EDSA argumentiert, das „Consent or Pay“ Modell entspreche nicht den Anforderungen einer freiwilligen Einwilligung, da es Nutzende vor die Wahl zwischen Datenverarbeitung für Werbezwecke und einer Zahlung stelle.

Datenschutzaktivist Max Schrems begrüßt die Stellungnahme des EDSA: „Wir begrüßen, dass der EDSA eine differenziertere Diskussion über ‚Pay or Okay‘ angestoßen und zumindest klargestellt hat, dass große Plattformen ‚Pay or Okay‘ nicht anwenden können. Wir befürchten jedoch, dass die heutige erste Stellungnahme eher vorsichtig ist und auf einer eingeschränkter Faktenlage beruht. Sobald alle Fakten auf dem Tisch liegen, sind wir zuversichtlich, dass ‚Pay or Okay‘ generell für rechtswidrig erklärt wird. Wir wissen, dass ‚Pay or Okay‘ zu einer Verschiebung der Zustimmungsraten von etwa 3 % auf mehr als 99 % führt. Dieses System ist von einer freien Einwilligung genauso weit entfernt wie Nordkorea von einer Demokratie. Es ist entscheidend, alle relevanten Zahlen für weitere Entscheidungen jenseits von Meta und größeren Plattformen zu erhalten.“

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vertritt bislang eine andere Auffassung. Im Beschluss der DSK vom 22.03.2023 heißt es: „Die Nachverfolgung des Nutzendenverhaltens (Tracking) könne grundsätzlich auf eine Einwilligung gestützt werden, wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird, auch wenn dies bezahlpflichtig ist“.

Insgesamt stellt die Stellungnahme des EDSA einen bedeutenden Schritt im Kampf um den Schutz der Privatsphäre der Verbraucher:innen dar und löst eine breite Diskussion über die Zukunft von „Consent or Pay“ Modellen aus. Ob sich die Meinung des EDSA durchsetzen wird und damit alle „Consent or Pay“ Modelle gegen das Datenschutzrecht verstoßen, bleibt abzuwarten.