Im Sommer 2021 wandte sich ein Beschwerdeführer an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Gegenstand der Beschwerde war das Pur-Abo-Modell des Medienhauses Der Spiegel. Nun zieht der Beschwerdeführer vor Gericht. Der Vorwurf gegen den HmbBfDI wiegt schwer. Zum Hintergrund: Unter einem Pur-Abo-Modell ist ein erweitertes Cookie-Banner zu verstehen, welches den Nutzenden die Wahlmöglichkeit zwischen dem Besuch der Webseite mit Tracking oder dem kostenpflichtigen Besuch der Webseite ohne Tracking eröffnet. Ein solches verwendete auch Der Spiegel auf seiner Webseite. Hiergegen wandte sich der Beschwerdeführer.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 17.04.2024 eine Stellungnahme zu "Consent or Pay" auf großen Onlineplattformen wie Instagram und Facebook veröffentlicht. Unter „Consent or Pay“ sind Modelle zu verstehen, bei denen die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle den betroffenen Personen die Wahl lässt zwischen mindestens zwei Optionen, um Zugang zu einem Online-Dienst zu erhalten. Die betroffene Person kann entweder in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck einwilligen. Alternativ kann sie entscheiden, eine Gebühr zu zahlen, um Zugang zu dem Online-Dienst zu erhalten, ohne dass ihre personenbezogenen Daten für diesen Zweck vearbeitet werden. Die Stellungnahme des EDSA bezieht sich dabei auf Modelle, bei denen die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der verhaltensbezogenen Werbung erteilt wird.
Eine Arbeitsgruppe des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) veröffentlichte in der zweiten Januarhälfte einen Berichtsentwurf zur Gestaltung von Cookie-Bannern. Die Ergebnisse des Berichts entsprechen im wesentlichem dem, was bereits in der Orientierungshilfe Telemedien der Datenschutzkonferenz (DSK) niedergeschrieben ist.
Der EDSA kommt zu dem Schluss, dass Cookie-Banner die wie folgt gestaltet sind, irreführend, unfair und rechtswidrig sind.