Schlagwort TTDSG

Schluss mit lästigen Cookie-Bannern?

Der Aufruf einer Webseite ist in den meisten Fällen ohne vorherige Auswahl in Cookie-Bannern unmöglich. Diesem lästigen Vorgehen möchte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) entgegenwirken. Nach dem überarbeiteten Referentenentwurf für eine „Einwilligungsverwaltungsverordnung“ soll bei Einsatz eines „anerkannten Dienstes“ für ein Jahr der ungestörte Aufruf von Webseiten möglich sein. Im Fokus steht die Festlegung eines rechtlichen Rahmens für Dienste zur Einwilligungsverwaltung auf Basis des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Diese Dienste sollen den Endnutzer:innen ermöglichen, ihre Einwilligung (im Einklang mit der DSGVO) gegenüber Telemedienanbieter:innen zu erklären, abzulehnen und zu verwalten.

Webseiten datenschutzkonform gestalten

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat am 21.04.2023 eine hilfreiche Handreichung zur Gestaltung datenschutzkonformer Internetauftritte veröffentlicht. Die Handreichung befasst sich mit zentralen Themen wie der Erforderlichkeit einer Einwilligung, der rechtskonformen Gestaltung von Einwilligungsbannern, der Einbindung von Drittinhalten, den Informationspflichten, dem technischen Betrieb und der Konsequenzen bei Missachtung dieser Pflichten. Wir fassen die Kernaussagen zusammen.

Erweiterte Eingriffsbefugnisse für den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

In ihrer Sitzung am 18.01.2023 hat die Hamburgische Bürgerschaft die Eingriffsbefugnisse des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) zur Umsetzung der Vorgaben des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) ausgeweitet. Durch den neu erlassenen § 19 Abs. 7 HmbDSG wird der HmbBfDI zur Ausübung der entsprechenden Befugnisse aus dem TTDSG - das u.a. Bußgelder bis zu einer Höhe von 300.000 € für Verstöße vorsieht - ermächtigt.