In ihrer Sitzung am 18.01.2023 hat die Hamburgische Bürgerschaft die Eingriffsbefugnisse des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) zur Umsetzung der Vorgaben des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) ausgeweitet.
Durch den neu erlassenen § 19 Abs. 7 HmbDSG wird der HmbBfDI zur Ausübung der entsprechenden Befugnisse aus dem TTDSG – das u.a. Bußgelder bis zu einer Höhe von 300.000 € für Verstöße vorsieht – ermächtigt. Der HmbBfDI ist somit befugt, Abhilfemaßnahmen und Bußgelder gegenüber Webseitenbetreibern in Hamburg zu erlassen, wenn Cookies und andere technisch nicht notwendige Technologien ohne rechtmäßige Einwilligung verwendet werden.
Quelle: Pressemitteilung des HmbBfDI