Der Aufruf einer Webseite ist in den meisten Fällen ohne vorherige Auswahl in Cookie-Bannern unmöglich. Diesem lästigen Vorgehen möchte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) entgegenwirken. Nach dem überarbeiteten Referentenentwurf für eine „Einwilligungsverwaltungsverordnung“ soll bei Einsatz eines „anerkannten Dienstes“ für ein Jahr der ungestörte Aufruf von Webseiten möglich sein.
Im Fokus steht die Festlegung eines rechtlichen Rahmens für Dienste zur Einwilligungsverwaltung auf Basis des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Diese Dienste sollen den Endnutzer:innen ermöglichen, ihre Einwilligung (im Einklang mit der DSGVO) gegenüber Telemedienanbieter:innen zu erklären, abzulehnen und zu verwalten. Ziel der Verordnung ist es, einen konkreten Rahmen zu schaffen, wie Systeme zur Einwilligungsverwaltung technisch zuverlässig auf den Markt gebracht werden können. Der Grundgedanke nur einmal festzulegen, ob in das Setzen bestimmter Cookies einwilligt wird oder nicht, sowie die damit verbundene Speicherung und automatisierte Übermittlung dieser Entscheidung für alle weiteren Telemedien, könnte störungsfreies Surfen im Internet wieder ermöglichen. Hierbei entfiele das störende Einblenden eines Cookie-Banners.
Der Entwurf sieht u.a. vor, dass Nutzer:innen „nach Ablauf einer angemessenen Frist, spätestens nach sechs Monaten“ eine Überprüfung ihrer Einstellungen vornehmen. Das federführende BMDV gibt interessierten Fachkreisen und Wirtschaftsverbänden bis 14.07.2023 Zeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Im Anschluss soll eine Auswertung und, wenn nötig eine Ausbesserung des Entwurfs erfolgen. Letztlich müsste der Entwurf noch die Zustimmung vom Bundesrat erhalten.
Ob und wann lästige Cookie-Banner damit der Vergangenheit angehören, bleibt jedoch abzuwarten.