Schlagwort HmbDSG

Erweiterte Eingriffsbefugnisse für den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

In ihrer Sitzung am 18.01.2023 hat die Hamburgische Bürgerschaft die Eingriffsbefugnisse des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) zur Umsetzung der Vorgaben des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) ausgeweitet. Durch den neu erlassenen § 19 Abs. 7 HmbDSG wird der HmbBfDI zur Ausübung der entsprechenden Befugnisse aus dem TTDSG - das u.a. Bußgelder bis zu einer Höhe von 300.000 € für Verstöße vorsieht - ermächtigt.