Der Aufruf einer Webseite ist in den meisten Fällen ohne vorherige Auswahl in Cookie-Bannern unmöglich. Diesem lästigen Vorgehen möchte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) entgegenwirken. Nach dem überarbeiteten Referentenentwurf für eine „Einwilligungsverwaltungsverordnung“ soll bei Einsatz eines „anerkannten Dienstes“ für ein Jahr der ungestörte Aufruf von Webseiten möglich sein.
Im Fokus steht die Festlegung eines rechtlichen Rahmens für Dienste zur Einwilligungsverwaltung auf Basis des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Diese Dienste sollen den Endnutzer:innen ermöglichen, ihre Einwilligung (im Einklang mit der DSGVO) gegenüber Telemedienanbieter:innen zu erklären, abzulehnen und zu verwalten.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat am 21.04.2023 eine hilfreiche Handreichung zur Gestaltung datenschutzkonformer Internetauftritte veröffentlicht. Die Handreichung befasst sich mit zentralen Themen wie der Erforderlichkeit einer Einwilligung, der rechtskonformen Gestaltung von Einwilligungsbannern, der Einbindung von Drittinhalten, den Informationspflichten, dem technischen Betrieb und der Konsequenzen bei Missachtung dieser Pflichten. Wir fassen die Kernaussagen zusammen.
In ihrem neuen Beschluss erklärt die Datenschutzkonferenz (DSK) „Pur-Abo-Modelle“ grundsätzlich für zulässig und sorgt damit für mehr Rechtssicherheit. Seit Einführung der ersten „Pur-Abo-Modelle“ waren diese heftig umstritten. Unter einem „Pur-Abo-Modell“ ist ein erweitertes Cookie-Banner zu verstehen, welches den Nutzenden die Wahlmöglichkeit zwischen dem Besuch der Webseite mit Tracking und dem kostenpflichtigen Besuch der Webseite ohne Tracking eröffnet.