Hohe Strafzahlungen wegen Nichtumsetzung der Whistleblowing Richtlinie

Die EU hatte im Jahr 2019 eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sogenannte Whistleblowing Richtlinie, Richtlinie (EU) 2019/1937) verabschiedet. Am 16.12.2022 wurde in Umsetzung der Richtline in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Dieses scheiterte jedoch Anfang 2023 im Bundesrat.

Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 17.12.2021 die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen.

Die Nichtumsetzung könnte nun teuer werden. Die europäische Kommission verlangt in der am 15.02.2023 beim europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereichten Klage, für jeden Tag seit Ablauf der Umsetzungsfrist, bis zur Behebung des Verstoßes 61.600 Euro. Schon jetzt belaufen sich die Strafzahlungen auf über 30 Millionen Euro.

Für den Fall, dass Deutschland seiner Umsetzungspflicht auch nach dem Ende des Verfahrens vor dem EuGH nicht nachgekommen sein sollte, hat die europäische Kommission vorsorglich einen Antrag auf Verhängung eines Zwangsgeldes von über 200.000 Euro pro Tag ab dem Tag der Verkündung beantragt.

Über die Höhe der Strafzahlungen entscheidet schlussendlich der nicht an den Antrag der europäischen Kommission gebundene EuGH.