Schlagwort Whistleblowing Richtlinie

Einigung beim Whistleblowerschutz

Der Vermittlungsausschuss hat sich am 09.05.2023 auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geeinigt. Die Änderungen sind weitreichend. So entfällt wohl die Pflicht, auch anonyme Meldungen zu ermöglichen. Hinweisgebende müssen also von Beginn an ihre Identität preisgeben, wollen sie unter den Schutzbereich des Gesetzes fallen. Auch die Höhe von Bußgeldern bei Verstößen gegen das HinSchG wurde erheblich herabgesetzt und der Anwendungsbereich des Gesetzes eingegrenzt. Stimmt der Bundesrat morgen dem geänderten Gesetz zu, so stünde der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt nichts mehr im Wege. Damit könnte das HinSchG etwa Mitte Juni in Kraft treten.

Hohe Strafzahlungen wegen Nichtumsetzung der Whistleblowing Richtlinie

Die EU hatte im Jahr 2019 eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sogenannte Whistleblowing Richtlinie, Richtlinie (EU) 2019/1937) verabschiedet. Am 16.12.2022 wurde in Umsetzung der Richtline in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Dieses scheiterte jedoch Anfang 2023 im Bundesrat. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 17.12.2021 die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen. Die Nichtumsetzung könnte nun teuer werden.