Einigung beim Whistleblowerschutz
Der Vermittlungsausschuss hat sich am 09.05.2023 auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geeinigt. Die Änderungen sind weitreichend. So entfällt wohl die Pflicht, auch anonyme Meldungen zu ermöglichen. Hinweisgebende müssen also von Beginn an ihre Identität preisgeben, wollen sie unter den Schutzbereich des Gesetzes fallen.
Auch die Höhe von Bußgeldern bei Verstößen gegen das HinSchG wurde erheblich herabgesetzt und der Anwendungsbereich des Gesetzes eingegrenzt.
Stimmt der Bundesrat morgen dem geänderten Gesetz zu, so stünde der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt nichts mehr im Wege. Damit könnte das HinSchG etwa Mitte Juni in Kraft treten.