Dritter Versuch: EU-US-Privacy Framework. Sichere Datenübermittlung in die USA?

Bei der Datenübermittlung in Drittstaaten stellt die DSGVO hohe Anforderungen auf. Daten dürfen nur dann in Drittstaaten übermittelt werden, wenn sichergestellt ist, dass das durch die DSGVO gewährleistete Schutzniveau nicht untergraben wird. Eine Möglichkeit stellt der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission dar. In der Vergangenheit gab es für Datenübermittlungen in die USA die Angemessenheitsbeschlüsse „Safe Habour“ und das „EU-US-Privacy-Shield“. Beide brachte der österreichische Datenschützer Max Schrems vor dem EuGH zu Fall.

Nach langen Verhandlungen mit den USA hat die EU-Kommission jetzt einen Vorschlag für einen neuen Angemessenheitsbeschluss veröffentlicht. Das neue EU-US-Privacy-Framework beruht dabei auf der Executive Order 14086 von US-Präsident Joe Biden. Dieser hatte Maßnahmen angeordnet, dass Datensammlungen künftig verhältnismäßig sind und besser kontrolliert werden. Ebenso sollen Betroffene ihre Rechte vor einem extra eingerichteten Gerichtshof geltend machen können. Diese Änderungen klingen zunächst zwar vielversprechend, bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Änderungen im US-Recht minimal sind und den EuGH möglicherweise nicht zufrieden stellen.

Max Schrems zeigt sich wenig optimistisch. „Da sich der Entscheidungsentwurf auf die bereits bekannte Executive Order stützt, glaube ich kaum, dass diese einer Anfechtung vor dem Gerichtshof standhalten wird.“

Der Entscheidungsentwurf wird nun vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) und den europäischen Mitgliedstaaten geprüft. Allerdings sind selbst negative Stellungnahmen des EDSA und der Mitgliedstaaten für die Kommission nicht bindend. Sobald die Entscheidung veröffentlicht ist, können sich europäische Unternehmen bei der Übermittlung von Daten in die USA auf sie berufen. Die endgültige Entscheidung wird nicht vor Frühjahr 2023 erwartet. Nutzer können die Entscheidung dann über nationale und europäische Gerichte anfechten.

Ob der neue Angemessenheitsbeschluss der Prüfung des EuGH standhalten wird, wird sich zeigen.