Dritter Versuch: EU-US-Privacy Framework. Sichere Datenübermittlung in die USA?
Bei der Datenübermittlung in Drittstaaten stellt die DSGVO hohe Anforderungen auf. Eine Möglichkeit stellt der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission dar. In der Vergangenheit gab es für Datenübermittlungen in die USA die Angemessenheitsbeschlüsse „Safe Habour“ und das „EU-US-Privacy-Shield“. Beide brachte der österreichische Datenschützer Max Schrems vor dem EuGH zu Fall.
Nach langen Verhandlungen mit den USA hat die EU-Kommission jetzt einen Vorschlag für einen neuen Angemessenheitsbeschluss veröffentlicht.