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Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft getreten

Es ist so weit: Die Europäische Kommission hat soeben den Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework (Nachfolger des „Privacy Shields“) angenommen. Der Angemessenheitsbeschluss kann nunmehr als Grundlage für Datenübermittlungen an zertifizierte Unternehmen in den USA dienen. Für Betroffene und Datenexporteure besteht damit jetzt erst einmal Rechtssicherheit. Die Europäische Kommission hat dem EU-U.S. Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau bestätigt. Mit dem neuen Angemessenheitsbeschluss können personenbezogene Daten aus der EU ab sofort an Unternehmen in die USA übermittelt werden, ohne dass weitere Vorkehrungen oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Dies gilt jedoch nur, sofern das US-Unternehmen auch unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert ist.

Dritter Versuch: EU-US-Privacy Framework. Sichere Datenübermittlung in die USA?

Bei der Datenübermittlung in Drittstaaten stellt die DSGVO hohe Anforderungen auf. Eine Möglichkeit stellt der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission dar. In der Vergangenheit gab es für Datenübermittlungen in die USA die Angemessenheitsbeschlüsse „Safe Habour“ und das „EU-US-Privacy-Shield“. Beide brachte der österreichische Datenschützer Max Schrems vor dem EuGH zu Fall. Nach langen Verhandlungen mit den USA hat die EU-Kommission jetzt einen Vorschlag für einen neuen Angemessenheitsbeschluss veröffentlicht.