E-Mail-Marketing – Erlöschen der Einwilligung durch Zeitablauf?
Eine einmal erteilte Einwilligung in den Erhalt von Newsletter-E-Mails könne durch Zeitablauf entfallen, wenn weitere Umstände hinzutreten, die dem Fortbestand der Einwilligung entgegenstehen, entschied nun das AG München (Urt. v. 14.02.2023 – 161 C 12736/22). Der Kläger hatte bei der Beklagten im Jahre 2015 einen Account im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Golfclub erstellt. Hierbei willigte der Kläger auch in den Erhalt von Newsletter-E-Mails ein.