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Neues Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft – was Webseitenbetreibende jetzt ändern müssen

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist am 14.05.2024 in Kraft getreten. Mit dem DDG sollen die Voraussetzungen zur Umsetzung des EU-Digital-Services-Act (DSA) in Deutschland geschaffen werden. Welche Änderungen das DDG mit sich bringt und welche Anpassungen jetzt insbesondere für Webseitenbetreibende erforderlich sind, erläutern wir in diesem Beitrag. Der DSA ist am 16.11.2022 in Kraft getreten und gilt im Wesentlichen seit dem 17.02.2024. Der DSA schafft einheitliche Regelungen für Anbieter digitaler Dienste in der Europäischen Union. Zusammen mit dem Digital-Markets-Act (DMA) soll ein besserer Schutz der Grundrechte von Verbraucher:innen und insbesondere Kindern im Internet erreicht werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Verhinderung von illegalen Online-Aktivitäten sowie der Verbreitung von Falschinformationen.