Die irische Datenschutzbehörde hat gegen den Facebook Mutterkonzern Meta ein Bußgeld i.H.v. 265 Millionen Euro verhängt. Hintergrund der Untersuchung durch die Datenschutzbehörde waren personenbezogene Daten von rund einer halben Milliarde Facebook Nutzer:innen die im Internet zur Verfügung gestellt worden waren. Im Fokus steht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch Technikgestaltung.
Die Einhaltung datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO obliegt nicht nur den zuständigen Aufsichtsbehörden. Auch Private können gegen Datenschutzverstöße vorgehen und Schadensersatz fordern. In einem Vorabentscheidungsverfahren soll der EuGH nun die Voraussetzungen eines Schadens klären.
Ein Schadensersatz auslösender Verstoß gegen die DSGVO liegt vor, wenn personenbezogene Daten eines Arbeitnehmers unbefugt dem Arbeitgeber offenbart werden, entschied das LG Köln.
Die Abmahnwelle um Google Fonts reißt nicht ab. Zuletzt äußerste sich nun die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen und fordert Webseiten-Betreiber zur datenschutzkonformen Gestaltung ihrer Webseite auf.