Werbeverbot – 390 Millionen Euro Bußgeld gegen Meta

Am 11.01.2023 wurde die Entscheidung der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) und des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) veröffentlicht. Die Entscheidung geht auf eine von noyb (Europäisches Zentrum für digitale Rechte) eingereichte Beschwerde vom 25.05.2018 zurück. Meta versuchte die Vorschriften der DSGVO zu umgehen, indem der Tech-Gigant keine wirksame Einwilligung einholte, sondern die Regelungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken in den Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) versteckte.

Nach Inkrafttreten der DSGVO war fraglich ob Meta – damals noch Facebook – eine Einwilligung der Nutzer:innen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken einholen müsse. Meta entschied sich gegen die Einholung einer Einwilligung und änderte kurzerhand die AGBs. So wurden die Nutzer:innen bei Facebook und Instagram jahrelang gezwungen, ihre personenbezogenen Daten für die Ausspielung personalisierter Werbung freizugeben. Eine Widerspruchsmöglichkeit bestand nicht. Damit ist jetzt Schluss.

Der EDSA hatte bereits Anfang Dezember 2022 entschieden, dass Meta mit seiner Vorgehensweise die personenbezogenen Daten von europäischen Nutzer:innen in unzulässigerweise für das personalisieren von Werbung verarbeite. Die DPC hat nun, dem verbindlichen EDSA-Beschluss folgend, gegen Facebook-Mutterkonzern Meta ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro verhängt.

Der Entscheidung der DPC nachkommend, darf Meta personenbezogene Daten europäischer Nutzer:innen nicht mehr ohne Einwilligung zu Werbezwecken verarbeiten. Damit muss Meta seine Angebote für europäische Nutzer:innen künftig auch ohne personalisierte Werbung zur Verfügung stellen.

Die Entscheidung trifft mitten in das Herz des Geschäftsmodells des Social-Media-Imperiums. Meta finanziert sich größtenteils über Werbeeinnahmen. Hierbei setzt Meta auf personalisierte Werbeanzeigen. Attraktiv für Werbepartner. Meta kann zwar weiterhin Werbung ausspielen, aber nur aufgrund allgemeiner Kriterien wie etwa der Standorte eines Nutzers. Dies dürfte für die Werbepartner jedoch weitaus weniger interessant sein.

Datenschutzaktivist Max Schrems geht davon aus, dass der Fall vor Gericht landen wird. Die Chancen für Meta sind nach der verbindlichen Entscheidung des EDSA jedoch gering.