LG Köln: 4.000 EUR Schadensersatz bei Offenlegung von Daten an den Arbeitgeber
Ein Schadensersatz auslösender Verstoß gegen die DSGVO liegt vor, wenn personenbezogene Daten eines Arbeitnehmers unbefugt dem Arbeitgeber offenbart werden, entschied das LG Köln.