Datenschutzkonferenz zur Zulässigkeit von „Pur-Abo-Modellen“
In ihrem neuen Beschluss erklärt die Datenschutzkonferenz (DSK) „Pur-Abo-Modelle“ grundsätzlich für zulässig und sorgt damit für mehr Rechtssicherheit. Seit Einführung der ersten „Pur-Abo-Modelle“ waren diese heftig umstritten. Unter einem „Pur-Abo-Modell“ ist ein erweitertes Cookie-Banner zu verstehen, welches den Nutzenden die Wahlmöglichkeit zwischen dem Besuch der Webseite mit Tracking und dem kostenpflichtigen Besuch der Webseite ohne Tracking eröffnet.