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Datenschutzkonferenz zur Zulässigkeit von „Pur-Abo-Modellen“

In ihrem neuen Beschluss erklärt die Datenschutzkonferenz (DSK) „Pur-Abo-Modelle“ grundsätzlich für zulässig und sorgt damit für mehr Rechtssicherheit. Seit Einführung der ersten „Pur-Abo-Modelle“ waren diese heftig umstritten. Unter einem „Pur-Abo-Modell“ ist ein erweitertes Cookie-Banner zu verstehen, welches den Nutzenden die Wahlmöglichkeit zwischen dem Besuch der Webseite mit Tracking und dem kostenpflichtigen Besuch der Webseite ohne Tracking eröffnet.