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EuGH: deutsche Regelung zum Beschäftigtendatenschutz unvereinbar mit der DSGVO

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 30.03.2023 hat für Unternehmen und Vereine in Deutschland weitreichende Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz. Hintergrund der Entscheidung war ein Vorlagefall aus Hessen und die damit verbundene Frage, ob § 23 HDSIG (gleichlautend § 26 BDSG) als Rechtsgrundlage für die Durchführung von Online-Unterricht für Leher:nnen einschlägig ist.