AI-Act in Kraft – Verordnung zur künstlichen Intelligenz
Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz, kurz: KI-Verordnung wurde am 12.07.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Damit ist der AI-Act - weltweit das erste Regelwerk für den Einsatz von künstlicher Intelligenz - am 01.08.2024 in Kraft getreten. Ziel der KI-Verordnung ist es, einheitliche Vorgaben für die Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union festzulegen. Hierbei soll ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz sichergestellt, schädliche Auswirkungen von KI-Systemen vermieden und gleichzeitig die technische Innovation unterstützt werden. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der KI-Systeme ausgehend von ihrem Risiko für die Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte von Menschen bewertet. Die Intensität der Compliance-Anforderungen richtet sich nach der jeweiligen Risikostufe.