Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat am 13.11.2023 eine hilfreiche Checkliste zum Einsatz von KI-Chatbots – am bekanntesten ist das Programm ChatGPT des US-Unternehmens OpenAI – auf Deutsch und Englisch vorgelegt. Diese kann auf der Website der Aufsichtsbehörde eingesehen und heruntergeladen werden.
Unternehmen und Behörden sollen mit diesem Papier bei ihren ersten Gehversuchen bzw. dem Einsatz der neuen Technik im Hinblick auf den Datenschutz begleitet werden. Sie beinhaltet Tipps, wie etwa die Empfehlung zur Erstellung von Compliance-Regelungen, der Einbindung von Datenschutzbeauftragten und zu Einstellungen in ChatGPT. Die Behörde weist darauf hin, dass Unternehmen keine personenbezogenen und -beziehbaren Daten in diese Systeme eingeben sollte.
Darüber hinaus werden Themen wie das Opt-out des KI-Trainings, die Überprüfung der Ergebnisse auf Richtigkeit und Diskriminierung, die Vermeidung automatisierter Letztentscheidungen, die Sensibilisierung der Beschäftigten, sowie der Schutz von Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen behandelt.
Der Bereich der Künstlichen Intelligenz wird insgesamt gerade stark diskutiert. Erst am 09.12.2023 hat die EU die Trilog-Verhandlungen für den sogenannten AI Act (oder KI-Verordnung) abgeschlossen. Der finale Text liegt jedoch noch nicht vor. Nach dem AI Act werden weitere Regelungen auf EU-Ebene folgen. Offen ist dabei aktuell, wie sich die neuen Regelungen zur KI mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vertragen.